Architekt Arndt

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SIGEKO

Rechtliche Grundlage

seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Nach § 4 BaustellV  haben Bauherren  als Veranlasser eines Bauvorhabens für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen. Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr - mangels eigener Fachkenntnisse - die Aufgaben des Koordinators nicht selbst wahrnehmen kann.

Wir übernehmen als qualifizierter SIGE Koordinator nach RAB 30 sämtliche Aufgaben wie

  • Vorankündigung
  • Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan
  • Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude

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Kontakt

Thomas Arndt
Dipl.Ing. (FH)
Freier Architekt

Vorstadtstr 22
Geislingen 72351

Tel: 07433-274727
Fax: 07433-274728
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